Rechtsprechung
SG Duisburg, 31.08.2016 - S 9 KR 8/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kostenerstattung einer beriatrischen Operation gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
- ra.de
- adipositas-anwalt.de
Adipositaschirurgie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 53 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Fortgeltung der fingierten Genehmigung nach Ablehnung der Leistung (Bariatrische Op)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R
Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) - …
Auszug aus SG Duisburg, 31.08.2016 - S 9 KR 8/15
Der Erstattungsanspruch bei Genehmigungsfiktion ist auch für Leistungen zur medizinischen Reha nicht gegeben, § 13 Abs. 3a Satz 9 SGB V (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R).Auch eine fingierte Genehmigung - wie jene der Klägerin - bleibt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist, § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R, juris-Rn 31 m.w.N.).
Gerade der vorliegende Fall zeigt, dass der vom Gesetzgeber festgesetzte Bearbeitungsrahmen von drei bis fünf Wochen an der gelebten Praxis vorbeigeht, insbesondere dann wenn - wie vorliegend - Anträge kurz vor den Weihnachtsfeiertagen gestellt werden (so auch in der BSG-Entscheidung vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R).
- BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R
Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder …
Auszug aus SG Duisburg, 31.08.2016 - S 9 KR 8/15
Ungeachtet des Umstands, dass die Anforderungen an eine solche Leistung nach der ständigen Rechtsprechung des BSG recht hoch sind ("ultima ratio" - vgl. BSG, Urteil vom 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R; Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R; Beschluss vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B), ist zu konstatieren, dass es sich grundsätzlich um eine medizinische Leistung handelt, die im GKV-Leistungskatalog abgebildet ist und die in der klinischen Praxis in einer Vielzahl von Fällen von den Krankenkassen genehmigt wird. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - L 5 KR 222/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Versorgungsanspruch für ein Glukosemesssystem
Auszug aus SG Duisburg, 31.08.2016 - S 9 KR 8/15
Der Naturalleistungsanspruch kraft Genehmigungsfiktion ermöglicht auch mittellosen Versicherten, die nicht in der Lage sind, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen, ihren Anspruch zu realisieren (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2014 - L 5 KR 222/14 B ER).
- BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher …
Auszug aus SG Duisburg, 31.08.2016 - S 9 KR 8/15
Ungeachtet des Umstands, dass die Anforderungen an eine solche Leistung nach der ständigen Rechtsprechung des BSG recht hoch sind ("ultima ratio" - vgl. BSG, Urteil vom 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R; Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R; Beschluss vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B), ist zu konstatieren, dass es sich grundsätzlich um eine medizinische Leistung handelt, die im GKV-Leistungskatalog abgebildet ist und die in der klinischen Praxis in einer Vielzahl von Fällen von den Krankenkassen genehmigt wird. - BSG, 19.09.2007 - B 1 A 4/06 R
Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der …
Auszug aus SG Duisburg, 31.08.2016 - S 9 KR 8/15
Nach dem maßgeblichen intertemporalen Recht (BSGE 99, 95) greift die Regelung lediglich für Anträge auf künftig zu erbringende Leistungen, die Berechtigte ab dem 26.02.2013 stellen. - BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung bei Implantation eines …
Auszug aus SG Duisburg, 31.08.2016 - S 9 KR 8/15
Ungeachtet des Umstands, dass die Anforderungen an eine solche Leistung nach der ständigen Rechtsprechung des BSG recht hoch sind ("ultima ratio" - vgl. BSG, Urteil vom 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R; Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R; Beschluss vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B), ist zu konstatieren, dass es sich grundsätzlich um eine medizinische Leistung handelt, die im GKV-Leistungskatalog abgebildet ist und die in der klinischen Praxis in einer Vielzahl von Fällen von den Krankenkassen genehmigt wird.